Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen [Dein Firmenname] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die über die Website [Deine Website-URL], per E-Mail, telefonisch oder persönlich geschlossen werden.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Ausführungsunterlagen
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Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
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Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
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Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail oder Post) oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
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Vom Auftragnehmer erstellte Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 Ausführung der Leistungen und Mitwirkungspflichten
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Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaus sowie den geltenden DIN-Normen aus.
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Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf verdeckte Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation), Hindernisse im Erdreich oder sonstige Besonderheiten des Grundstücks hinzuweisen.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Baustelle/zum Grundstück für Fahrzeuge und Geräte des Auftragnehmers ungehindert möglich ist.
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Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Auftraggeber auf dessen Kosten an der Baustelle in erforderlichem Umfang zur Verfügung gestellt.
§ 4 Ausführungsfristen und Witterungseinflüsse
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Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
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Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Frost, Starkregen, extreme Hitze), die eine fachgerechte Ausführung unmöglich machen oder das Pflanzenwohl gefährden, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend der Dauer der Unterbrechung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, je nach Fortgang der Arbeiten angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder geliefertes Material zu verlangen.
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Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
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Beseitigung von unvorhergesehenen Hindernissen im Baugrund oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren, werden nach vorheriger Absprache gesondert nach Aufwand oder Nachtragsangebot abgerechnet.
§ 6 Abnahme
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Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten gemeinsam durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber.
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Über die Abnahme ist auf Verlangen ein Protokoll zu erstellen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
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Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von [z. B. 12 Werktagen] nach Fertigstellungsanzeige abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder wenn der Auftraggeber die gestaltete Fläche nutzt (z. B. Befahren neu gepflasterter Wege).
§ 7 Anwachsgarantie und Pflege
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Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen (Anwachsgarantie) wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber die entsprechende Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege beauftragt hat.
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Werden Pflanzen oder Raseneinsaaten nach der Übergabe durch den Auftraggeber selbst gepflegt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden durch mangelnde Bewässerung, Schädlingsbefall oder extreme Witterungseinflüsse.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Bei Bauleistungen gilt die VOB/B bzw. das BGB entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
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Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von [z. B. 7 Tagen] nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Baustoffe und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.